Gottesdienstordnung

der Pfarrei St. Laurentius Bimbach 

mit St. Vitus u St. Elisabeth Lütterz

und St. Jakobus Malkes


Gottesdienstzeiten  der Kapellenmessen

in der Schnepfenkapelle und in der Marienkapelle


 

Öffnungszeiten & Gebühren

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag durchgehend von 7.00 Uhr bis 16 Uhr

Monatliche Kostenbeiträge ab August 2019


Betreuung von Kindern ab Beginn des Folgemonats, in dem das zweite Lebensjahr vollendet wurde bis vor Vollendung des dritten Lebensjahres

  • 2-jährige Kinder


Betreuungszeit                  Beitrag

07:00 Uhr – 07:30 Uhr      14,00 €

07:30 Uhr- 12:30 Uhr      140,00 €

12:30 Uhr- 15:00 Uhr        70,00 €

15:00 Uhr- 16:00 Uhr        28,00 €

16:00 Uhr- 17:00 Uhr         28,00€



Betreuung von Kindern ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt (Befreiung den Kostenbeiträgen im Umfang von bis zu sechs Stunden täglich!)

  • 3-6-jährige Kinder


Betreuungszeit                  Beitrag

07:00 Uhr – 07:30 Uhr      14,00 €

07:30 Uhr- 12:30 Uhr          0,00 €

12:30 Uhr- 15:00 Uhr        42,00 €

15:00 Uhr- 16:00 Uhr        28,00 €

16:00 Uhr-17:00 Uhr         28,00 €

Nimmt ein Kind bei fester Tagesanmeldung nicht an allen Wochentagen an der Nachmittagsbetreuung teil, so ermäßigen sich die Kostenbeiträge um 20% für jeden Wochentag, an dem die zusätzliche Nachmittagsbetreuung nicht beantragt wurde.


Werden gleichzeitig mehrere Kinder einer Familie in einer Tageseinrichtung der Gemeinde betreut, wird für das zweite Kind ein Nachlass von 50% auf die jeweils festgelegten Kostenbeiträge für die Vormittagsbetreuung, für jedes weitere Kind ein Nachlass von 100% auf die jeweils festgelegten Kostenbeiträge für die Vormittagsbetreuung gewährt. Vormittagsbetreuung ist die Betreuungszeit von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr. Diese Kostenermäßigung (-befreiung) gilt für den jeweils niedrigeren zu zahlenden Kostenbeitrag, der sich für ein Kind einer Familie ergibt. Der jeweils höchste Kostenbeitrag ist einmal in voller Höhe zu zahlen.



Verpflegungsentgelt:

Krippen-/U3- und Regelkinder 67,00 € monatlich

Hortkinder 82,00 € monatlich



Für Kinder, die nur an bestimmten Wochentagen für die Teilnahme am Mittagessen angemeldet sind, beträgt das monatliche Verpflegungsentgelt 20% des Entgelts pro Anmeldetag.